Neue Förderrichtlinien der Kulturellen Filmförderung Schleswig-HolsteinDie Mitgliederversammlung der Kulturellen Filmförderung S.-H. hat am 11.12.01 neue Richtlinien für die Filmförderung beschlossen. Diese Richlinien sind ab 1.1.2002 gültig. Sie wurden zusammen mit dem Kulturministerium des Landes Schleswig-Holstein erarbeitet und sind von der EU-Wettbewerbskommission notifiziert worden. 15.01.2002. Antragsformulare sind bei der Filmförderung in Kiel per Fax oder E-Mail erhältlich. |