MA HSH baut Barrieren für neue Inhalteanbieter ab

Mit einer Senkung der Gebührensätze baut die MA HSH in Hamburg und Schleswig-Holstein Barrieren für neue Anbieter von Rundfunk und Mediendiensten im digitalen Bereich und vor allem im Internet ab. Der Mindestsatz für bundesweite Zulassungen wird von 10.000 EUR auf 5.000 EUR halbiert. Die Mindestgebühr für die Bestätigung, dass ein Angebot kein Rundfunk ist, sinkt von 2.500 EUR auf 500 EUR.

Hierzu der Direktor der MA HSH, Thomas Fuchs: „Die Gebührensätze, die noch aus der analogen Zeit stammen, müssen an die digitalen Entwicklungen angepasst werden. Immer häufiger kommen kleinere Veranstalter zum Zug, die nicht durch überzogene Gebührenforderungen in ihrem unternehmerischen Engagement eingeschränkt werden sollen. Mit der Senkung der Gebühren für rundfunkrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigungen wollen wir erreichen, dass insbesondere Anbieter aus Hamburg und Schleswig-Holstein mit neuen Angeboten im Internet zu uns kommen, um deren Rundfunkrelevanz prüfen zu lassen, und sich so Sicherheit verschaffen, ob ihr Angebot Rundfunk ist oder nicht. Hieran haben viele Anbieter ein Interesse, wurden aber in der Vergangenheit durch die Gebührenhöhe teilweise abgeschreckt.“

(nach einer Pressemitteilung der MA HSH)

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