Mediatage Nord 2005

Eckpunktepapier des ULR-Medienrats zur stärkeren Zusammenarbeit von Schleswig-Holstein und Hamburg im Medienbereich vorgestellt

Der Vorsitzende des ULR-Medienrats, Jörg Howe, hat am 23.11. auf dem Medienworkshop der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein „Medienstandort Schleswig-Holstein/Hamburg Zusammen geht es besser?!“ das Eckpunktepapier des ULR-Medienrats zur stärkeren Zusammenarbeit von Schleswig-Holstein und Hamburg im Medienbereich und zur „Medienanstalt Nord“ vorgestellt.

Das Eckpunktepapier hat folgenden Wortlaut: „Der ULR-Medienrat begrüßt die von Schleswig-Holstein und Hamburg auf den Weg gebrachte stärkere Zusammenarbeit der beiden nördlichsten Bundesländer im Medienbereich und will den laufenden Diskussionsprozess auch mit Blick auf die ins Auge gefasste Fusion der beiden Landesmedienanstalten konstruktiv begleiten. Dem ULR-Medienrat kommt es darauf an, zusammen mit dem Direktor die in der ULR in den zurück liegenden Jahren gemachten Erfahrungen in den Entscheidungsprozess einzubringen und darauf zu achten, dass die geplante „Medienanstalt Nord“ den spezifisch schleswig-holsteinischen Interessen gerecht wird. Der Medienrat hält die geplante Zusammenlegung der Medienanstalten grundsätzlich für sinnvoll, schließt eine Fusion um jeden Preis jedoch aus. Für eine stärkere Zusammenarbeit von Schleswig-Holstein und Hamburg im Medienbereich stellt der ULR-Medienrat gerade auch mit Blick auf eine gemeinsame „Medienanstalt Nord“ folgenden Forderungskatalog auf und erwartet, dass dieser in die medienpolitischen Überlegungen und Entscheidungen der Landesregierung und des Landtags einbezogen wird:

1. Der Sitz der „Medienanstalt Nord“ muss Kiel sein.

2. Die Medienkompetenzvermittlung muss als Schwerpunktaufgabe der „Medienanstalt Nord“ erhalten bleiben.

3. Der Offene Kanal muss als Teil der „Medienanstalt Nord“ erhalten und weiter entwickelt werden.

4. Bei der Ausbildung im Medienbereich müssen die Standorte Kiel, Lübeck und Hamburg erhalten und stärker miteinander vernetzt werden, um insbesondere auch den gegenseitigen Wissenstransfer zu ermöglichen.

5. Die Kulturelle Filmförderung in Schleswig-Holstein muss gestärkt, auch bei einer gemeinsamen wirtschaftlichen Filmförderung muss Schleswig-Holstein angemessen berücksichtigt werden.

6. Die flächendeckende Rundfunkversorgung und Berichterstattung in Schleswig-Holstein muss erhalten bleiben.

7. Bei den Regionalprogrammen müssen schleswig-holsteinische Themen angemessen berücksichtigt werden und es muss die flächendeckende Versorgung mit Regionalprogrammen auch weiterhin sicher gestellt sein. Die Besonderheiten in der deutsch/dänischen Grenzregion und die Interessen der nationalen Minderheiten und Volksgruppen, insbesondere der nationalen dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe, sind zu beachten.

8. Bei der notwendigen Harmonisierung der Landesmediengesetze ist eine Optimierung auf der Basis der Erfahrungen beider Länder anzustreben.

9. Die Entwicklung und Nutzung neuer Techniken muss dem gesamten Wirtschafts- und Kommunikationsraum Schleswig-Holstein/Hamburg zugute kommen und darf nicht auf die Metropole beschränkt werden.

10. Schleswig-Holstein muss als audiovisueller Produktionsstandort erhalten bleiben.

11. Verbraucherorientierte Aufgabenstellungen, wie sie in der ULR z.B. auch durch die Vergabe eines Gütesiegels für „Gute Gebrauchstauglichkeit“ für Zugangseinrichtung und Verfahren zur Nutzung digitaler Medienangebote bisher intensiv wahrgenommen werden, müssen erhalten bleiben.

12. Mit Blick auf das zur Zeit diskutierte Modell, nach dem zukünftig drei Kommissionen, die aus KJM, KEK und den bestehenden gemeinsamen Stellen der Landesmedienanstalten entstehen und die als zentrale Entscheidungsorgane bei deutschlandweiten Hörfunk- und Fernsehprogrammen für alle Landesmedienanstalten verbindliche Entscheidungen treffen sollen, sollte eine vierte Kommission mit Sitz im Norden geschaffen werden, die für Programmaufsicht, Medienwirtschaft und Europa zuständig ist.“

(nach einer Pressemitteilung der ULR)

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