Der Newsletter zum Thema Medien in Schleswig-Holstein
herausgegeben von
Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.
herausgegeben von
Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.
Der Newsletter zum Thema Medien in Schleswig-Holstein herausgegeben von Filmkultur Schleswig-Holstein e.V. |
||||||||||
|
||||||||||
Impressum
Letztes Update:
15. Juli 2023 - 13:56 |
Mediatage Nord 2008Von Lok bis lustig – Von der Idee zum SchutzrechtWann und wie wird aus einer Idee ein schutzfähiges Gut? Wo hört das erlaubteNachahmen auf und wo fängt das verbotene Plagieren an? Antworten auf diese Fragen gaben in lockerem Zwiegespräch „Werner“-Erschaffer Brösel, alias Rötger Feldmann, und sein Anwalt Dr. Ulrich Gabriel auf den Mediatagen Nord 2008. Sie erzählten, wie aus einer Unterhaltung am Tresen unter Freunden die Idee für die Abenteuergeschichten eines biertrinkenden Motorradfahrers geboren wurde, aus der später an Brösels Schreibtisch die Comicfigur und Marke „Werner“ entstand. Außerdem berichtete Christian Fritz vom Kieler Designbüro ma design über das Spannungsfeld zwischen Produktentwicklung und Schutzrechten. Mehr als 100 Zuhörer kamen zur Veranstaltung „Von Lok bis lustig – Design aus Schleswig-Holstein“ von Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) und Design-Initiative Nord e.V. Es begann in der Kieler „Kneipe“: Brösel und einige seiner Freunde saßen in der „Erbse“ in Kiel, tranken Bier und unterhielten sich. Sie spannen herum, erzählten sich Geschichten und irgendwann saß eine Idee am Tisch, namenlos, aber mit vielen Eigenschaften, die den späteren Comic-Helden „Werner“ ausmachen sollten. Diese Idee, die „einfach so“ im Gespräch entstanden war, entwickelte Brösel schließlich zu einer Figur weiter, gab ihr ein Gesicht und einen Namen, füllte sie mit Leben. Und so wurde aus einer „schutzlosen“ Idee, die grundsätzlich von jedem aufgegriffen werden darf, ein schutzfähiges Gut namens „Werner“. „Entsprechend dem Motto ’Die Gedanken sind frei’ kann eine Idee an sich nicht monopolisiert werden“, erklärte Rechtsanwalt Ulrich Gabriel. Aber sobald „eine persönliche, geistige Schöpfung der Umwelt offenbar wird“, beispielsweise in Form von Bildern oder Texten, dann wird aus einer Idee ein schutzfähiges Gut. Das Urheberrecht beginnt zu greifen. Wenn aber Produkte aus dieser nun urheberrechtlich geschützten Idee entstehen, seien es Bücher, T-Shirts, das Bier „Bölkstoff“ oder die legendäre „Hühnerfußkappe“ von Werner, eine Kopfbedeckung für Motorradfahrer mit Hühnerfüßen verziert, müssen die Schutzrechte explizit angemeldet werden. Hier greifen dann für das Produkt technische Schutzrechte, wie das Patent und Gebrauchsmuster, oder für das Design gestalterische Schutzrechte, wie das Geschmacksmuster. Beispiele aus der Arbeit des renommierten Kieler Designbüros ma design stellte Christian Fritz vor. Mehr als 50 Mal ist ma design bislang für seine Produktgestaltungen ausgezeichnet worden. Die Palette reicht vom Frontlader AX85 für die Mecalac Ahlmann-Gruppe über die Lokomotive Maxima 40CC für Voith Turbo bis hin zum DSL-Modem Speedport W 900V und die SetTopBox X 300T für die Deutsche Telekom AG. Birgit Binjung vom Servicecenter Schutzrechte der WTSH wies darauf hin, dass es Sinn macht, sich vorab über Schutzrechte zu informieren. „Mit dem Servicecenter Schutzrechte liefern wir Unternehmen individuelle und umfassende Informationen zu Schutzrechten durch schnelles und gezieltes Zugreifen auf weltweite Daten und bieten Beratung, Unterstützung und Informationen rund um das Thema gewerbliche Schutzrechte an“, so Binjung. So könnten Unternehmen Doppelentwicklungen sowie kostspielige und wettbewerbsrelevante Schutzrechtsverletzungen verhindert und blieben immer über die neuesten Entwicklungstendenzen und Aktivitäten Ihrer Mitbewerber auf dem Laufenden. Aber natürlich denkt nicht jeder Künstler oder Kreative gleich an Schutzrechte und Verwertungsmöglichkeiten seiner Ideen. Denn, so Rechtsanwalt Gabriel: „Würde man anfänglich an alles denken, wäre man wohl nicht mehr kreativ.“ (nach einer Pressemitteilung der Mediatage Nord) zurück |