Der Newsletter zum Thema Medien in Schleswig-Holstein
herausgegeben von
Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.



Impressum
Letztes Update:
15. Juli 2023 - 13:56

Ausschreibung für den Norddeutschen Filmpreis 2009

Filmpreis, Einreichung und Gala


Der Norddeutsche Filmpreis wird von den Landesregierungen Hamburg und Schleswig-Holstein für herausragende Leistungen norddeutscher Filmschaffender vergeben. Die Verleihung in bis zu fünf Kategorien findet am 7. November 2009 während der Nordischen Filmtage Lübeck im Rahmen der Filmpreisnacht statt. Die Organisation der Filmpreisnacht wird von der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH übernommen.

Die Ausschreibung des Norddeutschen Filmpreises 2009 richtet sich an Produzentinnen/Produzenten, Regisseurinnen/Regisseure und Autorinnen/Autoren. Einreichschluss ist der 15. Juni 2009 (es gilt das Datum des Poststempels). Das für die Einreichung notwendige Formular steht unter www.ffhsh.de zum Download bereit.

Preisgeld, Kategorien und Voraussetzungen der Einreichung


Der Norddeutsche Filmpreis (NFP) ist mit insgesamt EURO 75.000 dotiert und wird in den Kategorien „Bester Spielfilm (Kino)“, „Bester Spielfilm (TV)“, „Bester Dokumentarfilm“ und „Bestes Drehbuch“ vergeben. Darüber hinaus kann ein Preis für „Besondere Verdienste“ um die Filmregion Norddeutschland verliehen werden. Für die genannten Kategorien gelten im Einzelnen folgende Kriterien:

1. Bester Spielfilm (Kino)
  • Der Preis in der Kategorie „Bester Spielfilm (Kino)“ ist ein Produktionspreis, einreichen kann die Produzentin/der Produzent des Films.
  • Das Preisgeld beläuft sich auf EURO 20.000.
  • Der Spielfilm ist programmfüllend (mind. 79 Minuten, Kinder- und Jugendfilme mind. 59 Minuten).
  • Der Spielfilm wurde zwischen dem 16. Juli 2008 und dem 15. Juni 2009 fertig gestellt.
  • Der Film muss bis zum 31. Oktober 2009 seine Uraufführung auf einem Filmfestival oder im Kino gehabt haben.
  • Das Produktionsunternehmen hat seinen Sitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein oder
  • die Dreharbeiten haben überwiegend in Norddeutschland stattgefunden oder
  • die Region Norddeutschland wird durch den Spielfilm auf besondere Art repräsentiert.
Einzureichen sind:
  • Einreichformular (7x)
  • Einseitige Synopsis (7x)
  • Filmografie der Produzentin bzw. des Produzenten (7x)
  • DVD-Kopie (7x)
2. Bester Spielfilm (TV)
  • Der Preis in der Kategorie „Bester Spielfilm (TV)“ ist ein Produktionspreis, einreichen kann die Produzentin/der Produzent des Films.
  • Das Preisgeld beläuft sich auf EURO 20.000.
  • Der Spielfilm ist programmfüllend (mind. 79 Minuten, Kinder- und Jugendfilme mind. 59 Minuten).
  • Der Spielfilm wurde zwischen dem 16. Juli 2008 und dem 15. Juni 2009 fertig gestellt.
  • Der Film hat bis zum 31. Oktober 2009 seine Uraufführung auf einem Filmfestival gehabt oder ist im Free-TV ausgestrahlt worden.
  • Das Produktionsunternehmen hat seinen Sitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein oder
  • die Dreharbeiten haben überwiegend in Norddeutschland stattgefunden oder
  • die Region Norddeutschland wird durch den Spielfilm auf besondere Art repräsentiert.
Einzureichen sind:
  • Einreichformular (7x)
  • Einseitige Synopsis (7x)
  • Filmografie der Produzentin bzw. des Produzenten (7x)
  • DVD-Kopie (7x)
3. Bester Dokumentarfilm
  • Der Preis in der Kategorie „Bester Dokumentarfilm“ ist ein Regiepreis, einreichen kann die Regisseurin/der Regisseur oder mit ihrem/seinem ausdrücklichen Einverständnis auch das Produktionsunternehmen.
  • Das Preisgeld beträgt EURO 15.000.
  • Der Dokumentarfilm hat eine Mindestlänge von 52 Minuten.
  • Der Dokumentarfilm wurde zwischen dem 16. Juli 2008 und dem 15. Juni 2009 fertig gestellt.
  • Der Film hat bis zum 31. Oktober 2009 seine Uraufführung auf einem Filmfestival oder im Kino gehabt bzw. ist im Free-TV ausgestrahlt worden.
  • Die Regisseurin/der Regisseur hat ihren/seinen ersten Wohnsitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein oder
  • die Dreharbeiten haben überwiegend in Norddeutschland stattgefunden oder
  • die Region Norddeutschland wird durch den Dokumentarfilm auf besondere Art repräsentiert.
Einzureichen sind:
  • Einreichformular (7x)
  • Einseitige Synopsis (7x)
  • Filmografie der Regisseurin bzw. des Regisseurs (7x)
  • DVD-Kopie (7x)
4. Bestes Drehbuch
  • Der Preis in der Kategorie „Bestes Drehbuch“ ist ein Autorenpreis, einreichen kann die Autorin/der Autor oder mit ihrem/seinem ausdrücklichen Einverständnis das Produktionsunternehmen.
  • Das Preisgeld beläuft sich auf EURO 10.000.
  • Das Drehbuch wurde zwischen dem 16. Juli 2008 und dem 15. Juni 2009 verfilmt. In Realisierung befindliche Drehbücher können eingereicht werden, wenn die Dreharbeiten nachweislich bis zum 15. September 2009 beginnen werden.
  • Die Autorin bzw. der Autor hat ihren/seinen ersten Wohnsitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein oder
  • das Drehbuch hat inhaltlich einen eindeutigen Bezug zu Hamburg und/oder Schleswig-Holstein.
Einzureichen sind:
  • Einreichformular (7x)
  • Einseitige Synopsis (7x)
  • Filmografie der Autorin bzw. des Autors (7x)
  • Drehbuchkopien in Papierform (7x)
5. Besondere Verdienste

Zusätzlich kann ein Preis für besondere Verdienste vergeben werden, mit dem eine Person ausgezeichnet wird, die sich in besonderer Weise um die Filmregion Norddeutschland verdient gemacht hat. Dieser Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von EURO 10.000 dotiert und wird in einem internen Auswahlverfahren zuerkannt.

Zweckbindung


Die Preisgelder in den Kategorien Bester Spielfilm (Kino), Bester Spielfilm (TV), Bester Dokumentarfilm und Bestes Drehbuch sind zweckgebunden und sollen innerhalb eines Jahres für eine Produktion oder die Entwicklung eines ähnlichen Projektes – vorzugsweise in Norddeutschland – verwendet werden.

Jury


Für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger wird eine Jury gebildet, die sich aus fachkundigen Persönlichkeiten der Film- und Fernsehbranche zusammensetzt. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich, ihre Mitglieder sind zum Stillschweigen über die Inhalte der Beratung verpflichtet. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen der Jury ist ausgeschlossen. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt während der Filmpreisnacht am 7. November 2009.

Materialien


Von allen eingereichten Filmen bzw. Drehbüchern verbleibt ein Sichtungsexemplar zur Archivierung bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein. Die eingereichten Materialien werden nicht zurückgeschickt. Sie können nach Rücksprache bis zum 1. Dezember 2009 bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein abgeholt werden.

Kontaktdaten


Bewerbungen sind bis zum 15. Juni 2009 an folgende Adresse zu senden:
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH
Stichwort: Norddeutscher Filmpreis
Friedensallee 14-16
22765 Hamburg
Ansprechpartnerinnen für weitere Informationen:
  • Julia Grosch, Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, Tel: 040-398 37-14, E-Mail: grosch@ffhsh.de
  • Antje Reimer, Filmförderung Hamburg-Schleswig-Holstein, Film Commission, Büro Kiel, Tel. 0431-2200 930, E-Mail: reimer@ffhsh.de