Der Newsletter zum Thema Medien in Schleswig-Holstein
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Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.
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Impressum
Letztes Update:
15. Juli 2023 - 13:56 |
Ausschreibung für den Norddeutschen Filmpreis 2009 Filmpreis, Einreichung und Gala Der Norddeutsche Filmpreis wird von den Landesregierungen Hamburg und Schleswig-Holstein für herausragende Leistungen norddeutscher Filmschaffender vergeben. Die Verleihung in bis zu fünf Kategorien findet am 7. November 2009 während der Nordischen Filmtage Lübeck im Rahmen der Filmpreisnacht statt. Die Organisation der Filmpreisnacht wird von der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH übernommen. Die Ausschreibung des Norddeutschen Filmpreises 2009 richtet sich an Produzentinnen/Produzenten, Regisseurinnen/Regisseure und Autorinnen/Autoren. Einreichschluss ist der 15. Juni 2009 (es gilt das Datum des Poststempels). Das für die Einreichung notwendige Formular steht unter www.ffhsh.de zum Download bereit. Preisgeld, Kategorien und Voraussetzungen der Einreichung Der Norddeutsche Filmpreis (NFP) ist mit insgesamt EURO 75.000 dotiert und wird in den Kategorien „Bester Spielfilm (Kino)“, „Bester Spielfilm (TV)“, „Bester Dokumentarfilm“ und „Bestes Drehbuch“ vergeben. Darüber hinaus kann ein Preis für „Besondere Verdienste“ um die Filmregion Norddeutschland verliehen werden. Für die genannten Kategorien gelten im Einzelnen folgende Kriterien: 1. Bester Spielfilm (Kino)
Einzureichen sind:
2. Bester Spielfilm (TV)
Einzureichen sind:
3. Bester Dokumentarfilm
Einzureichen sind:
4. Bestes Drehbuch
Einzureichen sind:
5. Besondere Verdienste Zusätzlich kann ein Preis für besondere Verdienste vergeben werden, mit dem eine Person ausgezeichnet wird, die sich in besonderer Weise um die Filmregion Norddeutschland verdient gemacht hat. Dieser Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von EURO 10.000 dotiert und wird in einem internen Auswahlverfahren zuerkannt. Zweckbindung Die Preisgelder in den Kategorien Bester Spielfilm (Kino), Bester Spielfilm (TV), Bester Dokumentarfilm und Bestes Drehbuch sind zweckgebunden und sollen innerhalb eines Jahres für eine Produktion oder die Entwicklung eines ähnlichen Projektes – vorzugsweise in Norddeutschland – verwendet werden. Jury Für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger wird eine Jury gebildet, die sich aus fachkundigen Persönlichkeiten der Film- und Fernsehbranche zusammensetzt. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich, ihre Mitglieder sind zum Stillschweigen über die Inhalte der Beratung verpflichtet. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen der Jury ist ausgeschlossen. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt während der Filmpreisnacht am 7. November 2009. Materialien Von allen eingereichten Filmen bzw. Drehbüchern verbleibt ein Sichtungsexemplar zur Archivierung bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein. Die eingereichten Materialien werden nicht zurückgeschickt. Sie können nach Rücksprache bis zum 1. Dezember 2009 bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein abgeholt werden. Kontaktdaten Bewerbungen sind bis zum 15. Juni 2009 an folgende Adresse zu senden: Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH Stichwort: Norddeutscher Filmpreis Friedensallee 14-16 22765 Hamburg Ansprechpartnerinnen für weitere Informationen:
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