Der Newsletter zum Thema Medien in Schleswig-Holstein
herausgegeben von
Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.



Impressum
Letztes Update:
15. Juli 2023 - 13:56

Ausschreibung für den Norddeutschen Filmpreis 2010

Der Norddeutsche Filmpreis wird von den Landesregierungen Hamburg und Schleswig-Holstein für herausragende Leistungen norddeutscher Filmschaffender vergeben. Die Verleihung findet am 6. November 2010 während der Nordischen Filmtage Lübeck im Rahmen der Filmpreisnacht statt. Die Organisation der Filmpreisnacht übernimmt die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH.

Die Ausschreibung des Norddeutschen Filmpreises 2010 richtet sich an Produzentinnen/Produzenten, Regisseurinnen/Regisseure und Autorinnen/Autoren. Einreichschluss ist der 15. Juni 2010 (es gilt das Datum des Poststempels). Das für die Einreichung notwendige Formular steht unter www.ffhsh.de zum Download bereit.

Kategorien und Einzelleistungen

Der Norddeutsche Filmpreis (NFP) ist mit insgesamt 75.000 EUR dotiert. Er kann in verschiedenen Kategorien und/oder an Filmkünstlerinnen und -künstler vergeben werden, die die Jury aufgrund ihrer Leistungen für auszeichnungswürdig befindet. Darüber hinaus kann ein Preis für „Besondere Verdienste“ um die Filmregion Norddeutschland verliehen werden, mit dem die Landesregierungen Hamburg und Schleswig-Holstein Leistungen würdigen, die in besonderer Weise die „regionale Identität“ in die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt haben. Dieser Preis ist undotiert.

Im Einzelnen gelten folgende Kriterien:

Bester Kinofilm

  • Der Preis in der Kategorie „Kinofilm“ ist ein Produktionspreis, einreichen kann die Produzentin/der Produzent des Films.
  • Der Spielfilm ist programmfüllend (mind. 79 Minuten, Kinder- und Jugendfilme mind. 59 Minuten).
  • Der Spielfilm wurde zwischen dem 16. Juni 2009 und dem 15. Juni 2010 fertig gestellt.
  • Der Film muss bis zum 31. Oktober 2010 seine Uraufführung auf einem Filmfestival oder im Kino gehabt haben.
  • Das Produktionsunternehmen hat seinen Sitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein oder
  • die Dreharbeiten haben überwiegend in Norddeutschland stattgefunden oder
  • die Region Norddeutschland wird durch den Spielfilm auf besondere Art repräsentiert.
Einzureichen sind:
  • Einreichformular (7x)
  • Einseitige Synopsis (7x)
  • Filmografie der Produzentin bzw. des Produzenten (7x)
  • DVD-Kopie (7x)
Bester Fernsehfilm

  • Der Preis in der Kategorie „Fernsehfilm“ ist ein Produktionspreis, einreichen kann die Produzentin/der Produzent des Films.
  • Der Spielfilm ist programmfüllend (mind. 79 Minuten, Kinder- und Jugendfilme mind. 59 Minuten).
  • Der Spielfilm wurde zwischen dem 16. Juni 2009 und dem 15. Juni 2010 fertig gestellt.
  • Der Film hat bis zum 31. Oktober 2010 seine Uraufführung auf einem Filmfestival gehabt oder ist im Free-TV ausgestrahlt worden.
  • Das Produktionsunternehmen hat seinen Sitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein oder
  • die Dreharbeiten haben überwiegend in Norddeutschland stattgefunden oder
  • die Region Norddeutschland wird durch den Spielfilm auf besondere Art repräsentiert.
Einzureichen sind:
  • Einreichformular (7x)
  • Einseitige Synopsis (7x)
  • Filmografie der Produzentin bzw. des Produzenten (7x)
  • DVD-Kopie (7x)
Bester Dokumentarfilm

  • Der Preis in der Kategorie „Bester Dokumentarfilm“ ist ein Regiepreis, einreichen kann die Regisseurin/der Regisseur oder mit ihrem/seinem ausdrücklichen Einverständnis auch das Produktionsunternehmen.
  • Der Dokumentarfilm hat eine Mindestlänge von 52 Minuten.
  • Der Dokumentarfilm wurde zwischen dem 16. Juni 2009 und dem 15. Juni 2010 fertig gestellt.
  • Der Film hat bis zum 31. Oktober 2010 seine Uraufführung auf einem Filmfestival oder im Kino gehabt bzw. ist im Free-TV ausgestrahlt worden.
  • Die Regisseurin/der Regisseur hat ihren/seinen ersten Wohnsitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein oder
  • die Dreharbeiten haben überwiegend in Norddeutschland stattgefunden oder
  • die Region Norddeutschland wird durch den Dokumentarfilm auf besondere Art repräsentiert.
Einzureichen sind:
  • Einreichformular (7x)
  • Einseitige Synopsis (7x)
  • Filmografie der Regisseurin bzw. des Regisseurs (7x)
  • DVD-Kopie (7x)
Bestes Drehbuch

  • Der Preis in der Kategorie „Bestes Drehbuch“ ist ein Autorenpreis, einreichen kann die Autorin/der Autor oder mit ihrem/seinem ausdrücklichen Einverständnis das Produktionsunternehmen.
  • Das Drehbuch wurde zwischen dem 16. Juni 2009 und dem 15. Juni 2010 verfilmt. In Realisierung befindliche Drehbücher können eingereicht werden, wenn die Dreharbeiten nachweislich bis zum 15. September 2010 beginnen werden.
  • Die Autorin bzw. der Autor hat ihren/seinen ersten Wohnsitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein oder
  • das Drehbuch hat inhaltlich einen eindeutigen Bezug zu Hamburg und/oder Schleswig-Holstein.
Einzureichen sind:
  • Einreichformular (7x)
  • Einseitige Synopsis (7x)
  • Filmografie der Autorin bzw. des Autors (7x)
  • Drehbuchkopien in Papierform (7x)

Einzelleistungen und nordische Koproduktionen

Die Landesregierungen Hamburg und Schleswig-Holstein wollen herausragende Einzelleistungen im Filmkunstschaffen auszeichnen. Aus den Einreichungen kann die Jury exponierte Einzelleistungen aus Kamera, Schnitt, Schauspiel, Ausstattung oder Filmmusik prämieren. Auch besonders gelungene Koproduktionen mit den nordischen Ländern können prämiert werden.


Besondere Verdienste
Zusätzlich kann ein Preis für besondere Verdienste vergeben werden, mit dem eine Persönlichkeit ausgezeichnet wird, die sich in besonderer Weise um die Filmregion, das Filmschaffen in Norddeutschland und dessen öffentliche Aufmerksamkeit verdient gemacht hat. Dieser Preis ist nicht dotiert. Er wird in einem internen Auswahlverfahren zuerkannt.

Zweckbindung

Die Preisgelder in den Kategorien Bester Kinofilm, Bester Fernsehfilm, Bester Dokumentarfilm und Bestes Drehbuch sind zweckgebunden und sollen innerhalb eines Jahres für eine Produktion oder die Entwicklung eines ähnlichen Projektes – vorzugsweise in Norddeutschland – verwendet werden.

Jury

Für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger wird eine Jury eingesetzt, die sich aus fachkundigen Persönlichkeiten der Filmbranche sowie Vertreterinnen/Vertretern zusammensetzt, die die Landesregierungen benennen. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich, ihre Mitglieder sind zum Stillschweigen über die Inhalte der Beratung verpflichtet. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen der Jury ist ausgeschlossen. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt während der Filmpreisnacht am 6. November 2010.


Materialien

Von allen eingereichten Filmen bzw. Drehbüchern verbleibt ein Sichtungsexemplar zur Archivierung bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein. Die eingereichten Materialien werden nicht zurückgeschickt. Sie können nach Rücksprache bis zum 1. Dezember 2010 bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein abgeholt werden.

Kontaktdaten

Bewerbungen sind bis zum 15. Juni 2010 an folgende Adresse zu senden:
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH
Stichwort: Norddeutscher Filmpreis
Friedensallee 14 - 16
22765 Hamburg
Ansprechpartnerinnen für weitere Informationen:
Julia Grosch, Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, Tel: 040-39837-14, E-Mail: grosch@ffhsh.de
Antje Reimer, Filmförderung Hamburg-Schleswig-Holstein, Film Commission, Büro Kiel, Tel. 0431-2200930, E-Mail: reimer@ffhsh.de.