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Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.



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Letztes Update:
15. Juli 2023 - 13:56

Sonderprogramm Digitalisierung der FFHSH

Digitale Kinozukunft

Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein hat ein Sonderprogramm für die Kinodigitalisierung aufgelegt. Ab sofort können gewerbliche Programmkinos und Filmkunsttheater in Hamburg Anträge auf Investitionszuschüsse stellen.

Gewerbliche Programmkinos und Filmkunsttheater in Hamburg mit maximal sechs Sälen pro Betriebsstätte und einem qualitativ hochwertigen Filmprogramm können ab sofort Anträge auf Investitionszuschüsse von maximal 25 Prozent der förderfähigen Kosten stellen. Der Zuschuss ist auf maximal 18.000 Euro pro Leinwand und Kinosaal begrenzt.

Programm- und Filmkunsttheater, die im Jahr der Antragstellung oder im Vorjahr mit dem Hamburger Kinopreis ausgezeichnet wurden, können Anträge auf Zuschüsse in Höhe von maximal 30 Prozent, begrenzt auf maximal 21.600 Euro pro Leinwand und Kinosaal, stellen.
Der Zuschuss wird für den Erwerb von Server, Projektor und für die Installation einer digitalen Projektionstechnik (ab 2K im DCI-Standard) gewährt. Nicht gefördert werden Investitionen mit Miet- und Leasing-Verträgen sowie Ausgaben für bauliche Modernisierungen.

„Wir sind stolz auf unsere vielfältige Kinolandschaft in Hamburg, auf die vielen Auszeichnungen und Preise, weit über die Stadtgrenzen hinaus. Mit diesem Programm können wir die engagierten Kinomacher erneut unterstützen, ihre Arbeit auch in Zukunft fortzusetzen und den digitalen Anschluss nicht zu verpassen“, sagt Eva Hubert, Geschäftführerin der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein.
Das Sonderprogramm läuft bis 2014. Anträge können jeweils zu den Terminen des Gremiums 2 eingereicht werden, der nächste Einreichtermin ist der 29. September 2010.

Weitere Informationen, Merkblätter und Antragsformulare finden sich auf der Website www.ffhsh.de.

(nach einer Pressemitteilung der FFHSH)