Der Newsletter zum Thema Medien in Schleswig-Holstein
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Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.



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Letztes Update:
15. Juli 2023 - 13:56

Kinopreis Schleswig-Holstein 2011

Zur Förderung des Filmabspiels vergibt das Land Schleswig-Holstein jährlich Preise für herausragende Programmarbeit. Nähere Verfahrenshinweise zu dem Kinopreis ergeben sich aus den nachstehenden Erläuterungen:

A. Antragsberechtigte Filmtheater
Anträge können von den Inhabern und Inhaberinnen, von Pächtern und Betreibern gewerblicher und nicht gewerblicher Filmtheater in Schleswig-Holstein eingereicht werden.

B. Form und Frist der Anträge
1. Die Anträge sind bis zum 31. März 2012 mit dem Formblatt „Deckblatt zur Einreichung für den Kinoprogrammpreis 2011“ und in fünffacher Ausführung bei der Filmwerkstatt der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, Haßstraße 22, 24103 Kiel, einzureichen.
2. Für jedes Filmtheater ist ein gesonderter Antrag einzureichen.
3. Jede Ausfertigung der Antragsunterlagen ist mit einem Heftstreifen zusammenzufügen.Von Ringordnern und Bindungen etc. ist abzusehen.Von Unterlagen auf digitalem Datenträger ist ebenfalls abzusehen.

C. Inhalt des Antrags
1. Der Antrag muss lückenlose Angaben über das Filmtheater und das Gesamtprogramm des Jahres 2011 enthalten.
2. Begründete Unterbrechungen des Kinobetriebs bis zu insgesamt drei Monaten (insbesondere durch Renovierung u.ä.) werden akzeptiert.
3. Hat in der Zeit seit dem 1. Januar 2011 der Inhaber des Filmtheaters gewechselt, so ist auch das Programm für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2012 nachzureichen.
4. Zu dem eingereichten Antrag gehören: 4a. Angaben zum Filmtheater auf dem Formblatt „Deckblatt zur Einreichung für den Kinopreis 2011“. 4b. Lückenloser Spielplan (kennzeichnen Sie bitte deutsche und europäische Filme sowie Kurzfilme, Dokumentarfilme und Kinder- und Jugendfilme; bitte addieren Sie die jeweiligen Angaben gesondert unter dem Spielplan).
5. Zusätzliche Informationen: 5a. Programmhefte, Flug- und Faltblätter u.ä. 5b. Exemplarische Presseberichterstattung 5c. Auflistung und eventuell kurze Erläuterungen von Kooperationen,Filmreihen Programmschwerpunkten und begleitenden Veranstaltungen (z.B.mit Filmschaffenden und sonstigen Gästen). 5d. Selbstdarstellung des Filmtheaters – auch unter Berücksichtigung von wirtschaftsbezogenen Angaben zur Situation des Betriebes,Wettbewerbssituation etc. (Punkt 5c. und 5d. zusammen in max. vier DIN-A4 Seiten) Antragsunterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesendet.

D. Nicht form- oder fristgerechte oder unvollständige Anträge
1. Nicht form- oder fristgerechte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt für unvollständige Anträge.
2. Wird im begründeten Ausnahmefall die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt, muss diese unter Einhaltung der gesetzten Frist erfolgen.

E. Entscheidung über die Auszeichnung
Über die Auszeichnungen entscheidet der Minister für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-
Holstein aufgrund von Vorschlägen der Kinopreisjury. Die Auszeichnungen werden im Rahmen einer Preisverleihung voraussichtlich im Sommer 2012 vergeben.

Die Einreichformulare finden sich auch hier als PDF.