Der Newsletter zum Thema Medien in Schleswig-Holstein
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Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.



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Letztes Update:
15. Juli 2023 - 13:56

Grundsicherung und Wohngeld beantragen

Tipps vom Team EXIST der Muthesius Kunsthochschule Kiel


„neues“ ALG II

Solo-Selbstständige, deren Einkommen trotz Aufträgen nicht zum Leben reicht, können bei der Agentur für Arbeit Grundsicherung beantragen – auch bekannt als Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV.

Bisher hatte dieser Personenkreis keinen Anspruch. Dafür sind seitens der Bundesregierung im Rahmen des Corona-Hilfspakets 1,2 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt worden.
  • Keine Vermögensprüfung. Man muss jedoch angeben, dass kein Vermögen in „erheblichem“ Umfang besteht.
  • Die Kosten für die Wohnung werden in vollem Umfang anerkannt. Es gibt also keine Prüfung der Wohnungsgröße.
  • Keine Aufnahme in die Arbeitsvermittlung
  • Es wird geprüft, ob es Einkünfte aus der Bedarfsgemeinschaft gibt, die zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden müssen.
Die Höhe der Zahlungen wird individuell berechnet und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Hier die FAQs:
Kontakt zum Jobcenter

Ab sofort ist eine neue Notfall-Hotline verfügbar: Von Montag bis Donnerstag, 07:30 bis 15:00 Uhr und Freitag, 07:30 bis 12:00 Uhr können unter 0431-709-1226 Anliegen besprochen werden.

Weiterhin steht das ServiceCenter unter 0431-709-1525 weiterhin von 07:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.

Unterlagen können per Mail an jobcenter-kiel@jobcenter-ge.de gesendet werden. Auch die neue Onlineplattform www.jobcenter-digital.de steht für Antragstellungen und Veränderungsmitteilungen zur Verfügung.


Eine gute Übersicht zum Thema „neues“ ALG II und Wohngeld hat Selbstständige in ver.di erarbeitet:

Wohngeld

Alternativ kann ggf. auch Wohngeld helfen, dies wird bei der zuständigen Kommune beantragt. „Reicht das Einkommen Ihres privaten Haushalts nach den objektiven Regeln des Wohngeldgesetzes nicht aus, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss und für das selbst genutzte Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.“

https://kiel.de/de/gesundheit_soziales/wohngeld/hoechstgrenzen.php

Wohngeldrechner NRW (auch gültig für Schleswig-Holstein): www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT