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Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.



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Letztes Update:
15. Juli 2023 - 13:56

Jetzt neu: ULR-Gütesiegel für TV-Dekoder

Nach der Ende Mai inkraftgetretenen „Zertifizierungs- und Gütesiegelsatzung - ZERGÜSS“ der ULR zertifiziert die ULR ab sofort Dekoder für den Empfang von Fernsehprogrammen, die sich durch eine „Gute Gebrauchstauglichkeit“ auszeichnen. Die Kriterien für dieses Prädikat ergeben sich aus einem speziellen Prüfprogramm, das im Auftrag der ULR unter Einbeziehung der Industrie von einer unabhängigen sachverständigen Institution entwickelt wurde, der Forschungsgruppe Industrieanthropologie, Universität Kiel. Sie führt auch im Auftrag und unter Aufsicht der ULR das für eine Zertifizierung erforderliche Prüfverfahren durch. Dekodertypen, die das Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen, erhalten ein Zertifikat, ferner erteilt die ULR ein auf zwei Jahre befristetes Gütesiegel, das die Hersteller im Wettbewerb werblich einsetzen können. Die Teilnahme am Prüfverfahren ist freiwillig, das Gütesiegel gilt weltweit. Interessierte Hersteller können sich ab sofort an die ULR wenden, um die von ihnen für den Handel bestimmten Dekoder prüfen und zertifizieren zu lassen.
Die Entwicklung der Prüfkriterien für „Gute Gebrauchstauglichkeit“ ist ein Beitrag der ULR für die Verbesserung der nicht immer einfach zu bedienenden Dekoder, die, vom analogen Kabel abgesehen, heute für den Fernsehempfang zwingend erforderlich sind. Das Prüfverfahren und die Zertifizierung sind ein Angebot der ULR an die Hersteller, sich den bei der Gebrauchstauglichkeit ihrer Produkte erreichten hohen Standard amtlich bescheinigen zu lassen. Das Gütesiegel signalisiert den Fernsehzuschauern am „point of sale“, dass sie es mit einem Dekoder zu tun haben, der sie bei Installation und Betrieb nicht überfordert. Dazu der Vorsitzende des ULR-Medienrats, Ekkehard Wienholtz: „Das Gütesiegel soll dazu beitragen, dass es beim digitalen Fernsehen keine Zweiklassengesellschaft aus technisch Versierten einerseits und technisch Frustrierten andererseits gibt. Die Ausübung des Grundrechts, sich im Fernsehen ungehindert und umfassend zu informieren, darf nicht allein von der Technikkompetenz der Zuschauer abhängen.“ Der Direktor der ULR, Gernot Schumann, sieht in dem ULR-Gütesiegel Vorteile für Verbraucher und Hersteller: „Die Menschen wollen schnell und unkompliziert an die Programme kommen. Überdies ist das ULR-Gütesiegel auf einem Dekoder ein gutes Verkaufsargument.“
Für die Zertifizierung und Gütesiegelvergabe durch die ULR hatte der Schleswig-Holsteinische Landtag im letzten Herbst nach einer öffentlichen Anhörung und intensiven Beratungen den Weg frei gemacht. Der Erweiterung des Aufgabenkatalogs der ULR im Landesrundfunkgesetz war eine 2002 veröffentlichte Studie der ULR vorangegangen, in der Digitaldekoder erstmals auf ihre Gebrauchstauglichkeit und Bedienungsfreundlichkeit wissenschaftlich untersucht worden waren. Sie hatte zahlreiche gravierende Mängel festgestellt, und so mancher Dekoder entpuppte sich als „Zugangsbarriere“ zum digitalen Fernsehen. Dies veranlasste die ULR, in einer weiteren Studie ein spezielles Prüfprogramm zu entwickeln, das Standards für gute Gebrauchstauglichkeit setzt. An der Entwicklung des Verfahrens haben sich in mehreren Workshops namhafte Dekoderhersteller beteiligt und damit ihr Interesse an Zertifizierungen und Gütesiegeln bekundet.
Eine Zusammenfassung des Prüfprogramms zum Zertifizierungsverfahren ist in deutscher und englischer Sprache unter www.ulr.de (Gütesiegel) verfügbar. Die Zertifizierungs- und Gütesiegelsatzung - ZERGÜSS kann ebenfalls unter www.ulr.de (ULR-Rechtsgrundlagen) abgerufen werden.
(nach einer Pressemitteilung der ULR)
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