Der Newsletter zum Thema Medien in Schleswig-Holstein
herausgegeben von
Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.
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Der Newsletter zum Thema Medien in Schleswig-Holstein herausgegeben von Filmkultur Schleswig-Holstein e.V. |
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Impressum
Letztes Update:
15. Juli 2023 - 13:56 |
Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien - ULRDie ULR war die zuständige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für privaten Hörfunk und privates Fernsehen in Schleswig-Holstein. Seit dem 1. März 2007, dem Inkrafttreten des gemeinsamen Medienstaatsvertrags der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, sind die ULR und die Hamburger Medienanstalt (HAM) zur Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) fusioniert.Die ULR hatte folgende Aufgaben und Betätigungsfelder: Die ULR legt die Kanalbelegung in den Breitbandkabelanlagen des Landes fest, betreibt die Offenen Kanäle (Offener Kanal Kiel, Offener Kanal Flensburg (Fernsehen), Offener Kanal Heide, Offener Kanal Lübeck (Hörfunk)) und nimmt noch vielfältige andere Aufgaben im audiovisuellen Bereich wahr. ULR und Filmförderung
Die ULR ist als Landesmedienanstalt in Schleswig-Holstein in erster Linie zuständig für die Zulassung von privatem Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen ) und für die Programmaufsicht über private Rundfunkprogramme sowie die Überprüfung der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in den Telemedien. Daneben nimmt die ULR noch zahlreiche vielfältige andere Aufgaben im audiovisuellen Bereich wahr. Hierzu zählt nach Paragraph 53 Abs. 2 des Rundfunkgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LRG) u. a. auch die Förderung des audiovisuellen Bereichs, insbesondere durch finanzielle Unterstützung
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