Der Newsletter zum Thema Medien in Schleswig-Holstein
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Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.



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Letztes Update:
15. Juli 2023 - 13:56

MA HSH verlängert Rundfunkzulassung von alster radio 106!8 rock’n’pop

Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) hat die bis zum 31. März 2012 geltende Zulassung der alster radio GmbH & Co. KG zur Veranstaltung und landesweiten Verbreitung des 24-stündigen UKW-Hörfunkvollprogramms alster radio 106!8 rock’n’pop in Hamburg um weitere zehn Jahre verlängert. Der neue Zulassungszeitraum beginnt am 1. April 2012 und endet am 31. März 2022. Diese Entscheidung traf der Medienrat der MA HSH auf seiner Sitzung am 22. September 2010.

Auf Grundlage der Zulassung wurden zudem die Zuweisungen der UKW-Frequenzen 106,8 MHz (Hamburg), 91,7 MHz (Hamburg-City) und 93,6 MHz (Cuxhaven / Otterndorf) für den gleichen Zeitraum verlängert.

Die Zuweisung der Frequenz 91,7 MHz (Hamburg-City) vom 12. Mai 2006 wurde dabei wie folgt geändert: Auf dieser Frequenz wird seit dem 26. September 2010 in mindestens 50 Prozent der täglichen Sendezeit (Montag bis Sonntag) das City-Fensterprogramm 917xfm veranstaltet. Dabei handelt es sich um ein redaktionelles Musikradio mit qualitativ hochwertigem Wort- und innovativem Musikanteil. Täglich mindestens drei Stunden zwischen 19 und 22 Uhr werden vom Hamburger Internetradiosender Byte.FM gestaltet. Das Programm räumt insbesondere neuen und unbekannten Künstlern Platz ein, integriert auch Musik-Genres wie Indie, Alternative, Elektro oder Jazz und bildet die Hamburger Musik- und Clubszene ab. Nachrichten sind ebenfalls fester Programmbestandteil. Ihre Produktion erfolgt in Zusammenarbeit mit alster radio 106!8. In der übrigen Sendezeit wird wie bisher das Programm alster radio 106!8 rock’n’pop ausgestrahlt.

Zudem hat der Medienrat festgestellt, dass Radio Hamburg mit der Ausstrahlung zweier Spots der Volksinitiative „Wir wollen lernen“ im kommerziellen Werbeblock in der Zeit vom 28. Mai bis zum 12. Juni 2010 gegen das Verbot politischer Werbung nach Paragraph 16 Abs. 1 Medienstaatsvertrag HSH in Verbindung mit Paragraph 7 Abs. 9 Satz 1 Rundfunkstaatsvertrag verstoßen hat, und diesen Verstoß förmlich beanstandet.

Schließlich hat der Medienrat die Übertragung der Zulassung von noa 4 von der Atkon AG auf Herrn Ulrik Neumann durch die Übertragung von 100 Prozent der Geschäftsanteile an der on air new media GmbH nach Paragraph 17 Abs. 3 Satz 2 Medienstaatsvertrag HSH genehmigt.

(nach einer Pressemitteilung der MA HSH)