Der Newsletter zum Thema Medien in Schleswig-Holstein
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Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.



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Letztes Update:
15. Juli 2023 - 13:56

MA HSH-Direktor Fuchs begrüßt erstmalige Anerkennung zweier Jugendschutzprogramme durch die KJM und ermuntert Anbieter zur Klassifizierung

Erstmalig wurden am 8.2.2012 zwei Jugendschutzprogramme als geeignet im Sinne von Paragraph 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt. Dabei handelt es sich um ein von der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) vorgelegtes Programm des Hamburger JusProg e.V. und um ein Programm der Deutschen Telekom. Die Anerkennung ist vorerst auf fünf Jahre befristet und erstreckt sich zunächst auf Angebote bis maximal zur Altersstufe ab 16 Jahren, eine Verlängerung der Anerkennung ist möglich.

„Die erstmalige Anerkennung zweier Jugendschutzprogramme in Deutschland ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem wirksamen Jugendmedienschutz. Für Inhalte-Anbieter ist damit ein großer Anreiz zur richtigen Klassifizierung ihrer Angebote geschaffen worden“, so Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH. „Anbieter von jugendschutzrelevanten Inhalten, wie zum Beispiel Online-Spielen, sollten diese große Chance, Rechtssicherheit zu erlangen, nutzen.“

Mit Jugendschutzprogrammen liegt der Schutz vor jugendbeeinträchtigenden Inhalten in den Händen von Anbietern und Eltern: Anbieter von jugendschutzrelevanten Inhalten in Websites und anderen Telemedien haben die Möglichkeit, ihre Angebote altersgerecht zu klassifizieren. Nach der Installation der Software können Eltern dann selbst festlegen, für welche Altersstufe die Internet-Seiten gefiltert werden sollen. Ergänzend können sie auch selbst Websites auf eine persönliche Filterliste setzen.

Eltern, Lehrer, Erzieher und andere Interessierte haben die Möglichkeit, das Programm von JusProg e.V. unter www.jugendschutzprogramm.de kostenlos herunterzuladen. Das Programm der Deutschen Telekom kann von allen Festnetzkunden der Deutschen Telekom ab Ende März 2012 kostenlos unter www.t-online.de/kinderschutz abgerufen werden. Beide Jugendschutzprogramme laufen auf den aktuellen Windows-Betriebssystemen.

(nach einer Pressemitteilung der MA HSH)