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Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.



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Letztes Update:
15. Juli 2023 - 13:56

Medienrat der MA HSH beanstandet Jugendschutz-Verstoß im Programm von Radio Energy 97.1 Hamburg

Radio Energy 97.1 MHz Hamburg hat mit der Ausstrahlung der Sendung „Zwei nach Zwei“ am 16. April 2012 zwischen 14.00 und 18.00 Uhr gegen Paragraphen 5 Abs. 1 in Verbindung mit Paragraph 5 Abs. 4 Satz 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstoßen. Das hat der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) auf seiner Sitzung vom 13. Juni 2012 festgestellt und den Verstoß förmlich beanstandet. Außerdem hat er die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens beschlossen.

In der genannten Sendung fragten die beiden Moderatoren ihre Hörer anlässlich der Berichterstattung zum Auftakt des Prozesses gegen den norwegischen Massenmörder Breivik mehrfach, welche Strafe für den Täter ihrer Meinung nach angemessen sei. Zugleich betonte die Moderation einige Male, dass die gesetzliche Höchststrafe nicht ausreichend sein könne. Drei der insgesamt vier ausgestrahlten Hörervorschläge liefen auf die Folterung des Täters hinaus oder enthielten deutliche Folterelemente. Die Zusammenfassung mehrerer Hörer-Postings erweckte zudem den Eindruck, dass die Auffassungen der Anrufer von vielen weiteren Hörern geteilt werden. Die Moderatoren grenzten sich nicht von den Foltervorschlägen ab.

Nach Ansicht des Medienrats der MA HSH kann eine in dieser Form weitgehend unkommentierte Ausstrahlung von Foltervorschlägen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen. Die Redaktion hätte mit extremen Äußerungen rechnen und die Moderation mit einer entsprechenden Einordnung und Kommentierung reagieren müssen. Eine unkommentierte Ausstrahlung hätte nicht vor 22.00 Uhr erfolgen dürfen.

Dazu Jörg Howe, Vorsitzender des Medienrats der MA HSH: „Kinder und jüngere Jugendliche sind aufgrund des Standes ihrer Entwicklung noch nicht in jedem Fall in der Lage, derart extreme und emotional geprägte Äußerungen kritisch zu hinterfragen, sie vom gesellschaftlichen Wertekonsens zu unterscheiden und sich von ihnen zu distanzieren. Ihnen kann sich leicht der falsche Eindruck aufdrängen, dass es unbedenklich und gesellschaftlich akzeptiert sei, derartige Positionen öffentlich zu vertreten.“ Auch wenn die in Rede stehenden Bestrafungsvorschläge nicht von den Moderatoren, sondern von den Hörern gekommen seien, würden durch ihre unhinterfragte Verbreitung in einem öffentlich zugänglichen Medium wie dem Hörfunk Forderungen nach unmenschlichen Bestrafungsmethoden verharmlost und zur Normalität erklärt, so Howe weiter.

(nach einer Pressemitteilung der MA HSH)